Basel

Wohnen und Sanieren: Neue Regeln für ökologische Maßnahmen ab 2025!

Die Wohnraumschutzverordnung erhält eine bedeutende Teilrevision, die ab dem 1. November 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, den Wohnschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Sanierungen, vor allem ökologische Maßnahmen, attraktiver zu gestalten. Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass kleinere Renovationen bis zu einem Betrag von 5.000 Franken nun ohne Meldung an die Wohnschutzkommission durchgeführt werden können, sofern kein Mietzinsaufschlag verlangt wird.

Ebenfalls sorgt die Reform für eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren: Für die Beantragung kleinerer Sanierungen wird künftig nur ein Mitglied der Wohnschutzkommission benötigt. Bei umfangreichen Umbauten können Antragsteller nachweisen, dass ihre Maßnahmen den Energieverbrauch um mindestens 15 Prozent senken, um das umfassende Bewilligungsverfahren zu nutzen. Darüber hinaus wird der Überwälzungssatz für Investitionen angehoben, um ökologische Verbesserungen zu fördern, während strengere Regeln für nicht-ökologische Maßnahmen beibehalten werden, um übermäßige Mietzinserhöhungen zu verhindern. Diese überarbeiteten Regelungen sind das Ergebnis einer Arbeitsgruppe, die sich unter dem Regierungsrat gebildet hat.

Quelle
Kapo Basel

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