Der Bundesrat hat heute entschieden, die umstrittene CO2-Verordnung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen, was massive wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen wird. Die neuen, deutlich schärferen Vorschriften für Neufahrzeuge betreffen auch bereits getätigte Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen. Laut Expertenmeinungen sind erhebliche Rechtsverletzungen zu befürchten, und die Automobilbranche muss mit hohen Strafen im dreistelligen Millionenbereich rechnen, was massive Arbeitsplatzverluste zur Folge haben könnte.
Kritiker, darunter der Wirtschaftsjurist Prof. Peter Hettich, weisen darauf hin, dass die Rückwirkung gegen den Willen des Parlaments verstößt und Fragen zur gesetzlichen Grundlage aufwirft. Auch die Ausnahme von bestimmten Fahrzeugkategorien im Güterverkehr verschärft die Situation, da Handwerker und Transportunternehmer durch steigende Kosten für elektrische Lieferwagen belastet werden. Laut Thomas Rücker, Direktor von auto-schweiz, werden letztlich die Verbraucher die Preiserhöhungen zu spüren bekommen, was die gesamte Wirtschaft trifft. Die Branche erwägt nun rechtliche Schritte gegen diese wirtschaftsfeindliche Verordnung.