Die nationale Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N hat die umstrittene Motion Hegglin zur Lockerung des Vertragszwangs für Krankenversicherer angenommen, was für große Besorgnis sorgt. H+ Die Spitäler der Schweiz sieht in dieser Entscheidung eine erhebliche Gefährdung für die Versorgungssicherheit und die freie Wahl der Patient:innen. Der bestehende Vertragszwang gewährleistet, dass alle Versicherungen mit autorisierten Leistungserbringern, einschließlich Spitälern und Arztpraxen, Verträge abschließen müssen. Diese Regelung stellt sicher, dass Grundversicherte ohne Einschränkung ihren Arzt oder das Krankenhaus auswählen können.
Eine Lockerung des Vertragszwangs könnte zu einer massiven Bürokratisierung und höheren Kosten im Gesundheitswesen führen und die Entscheidungsfreiheit der Patient:innen gefährden. Angesichts bereits hoher administrativer Anforderungen fordern die Spitäler, dass das Parlament die Regulierung nicht verschärft, sondern vielmehr die Qualität der Gesundheitsversorgung fördert und die Belastungen für Fachkräfte verringert. Concerns über mögliche negative Auswirkungen auf Patient:innen, insbesondere diejenigen mit chronischen Erkrankungen, steigen, da es zu Therapieunterbrechungen kommen könnte, wenn Versicherer bevorzugt mit kostengünstigen, aber möglicherweise weniger qualifizierten Dienstleistern zusammenarbeiten.