Bern

Revolution in der Kälberimpfung: Neuer Impfzwang ab Juli 2025!

Ab Juli 2025 treten neue Regelungen zur Kälberimpfung in Kraft! Alle Kälber müssen künftig gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft werden, bevor sie den Geburtsbetrieb nach 57 Tagen verlassen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Tiergesundheit zu verbessern, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit in der Viehhaltung zu steigern.

Die erste Impfung findet direkt auf dem Geburtsbetrieb statt, die zweite auf dem Folgebetrieb. Die Umsetzung der neuen Richtlinien wird streng überwacht – Nichteinhaltungen können bis zu einem Ausschluss aus dem QM-Schweizer Fleisch führen! Diese Initiative verspricht nicht nur ein höheres Tierwohl, sondern auch eine nachhaltige und tierfreundliche Fleischproduktion. Die Branche verpflichtet sich, innerhalb von drei Jahren Daten zu sammeln, bevor die endgültige Entscheidung über die Richtlinien getroffen wird.

Quelle
LID Pressecorner