In einer aktuellen Entscheidung hat der Schweizer Presserat Kritik an den Berichten der Zeitungen „Tribune de Genève“, „Le Courrier“ und „20 minutes“ geübt. Im Februar 2023 berichteten diese Medien über schwerwiegende Vorwürfe gegen die Generalsekretärin des „Département de la cohésion sociale“ im Kanton Genf. Die Beschwerdeführerin monierte, dass ihre Sichtweise nicht in den Artikeln berücksichtigt wurde und das offizielle Dementi des Mediensprechers unterlassen wurde. Sie war zudem identifizierbar, ohne persönlich angehört zu werden.
Der Presserat stellte fest, dass die Berichterstattung unvollständig war, da das Dementi des Sprechers ein entscheidendes Element der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Er betonte, dass in Fällen solch schwerwiegender Vorwürfe die betroffene Person angehört werden müsse, bevor die Berichterstattung verbreitet wird. Die Entscheidung des Presserats unterstreicht die journalistische Pflicht zur umfassenden Recherche und fairem Umgang mit den Betroffenen.