Der Schweizer Presserat hat klare Regeln für den Umgang mit anonymen Anschuldigungen im Journalismus. In einem aktuellen Fall, in dem das „St. Galler Tagblatt“ betroffen ist, wurde festgestellt, dass anonyme Vorwürfe veröffentlicht wurden, ohne dass diese vorher verifiziert wurden. Der Presserat kritisierte, dass der Journalistin die Anhörung des Gemeindeschreibers, dessen Fachkompetenz in Frage gestellt wurde, gefehlt hat. Dies hätte die Verbreitung möglicher Falschinformationen verhindern können. Aufgrund dieser Nachlässigkeit wird nun eine Rüge ausgesprochen.
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