Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen zwei Publikationen von SRF im Rahmen einer Volksabstimmung im Kanton Bern gutgeheißen. Diese Entscheidungen wurden während einer Sitzung in Bern getroffen, während eine Beschwerde zur SRF-Sendung „10 vor 10“, die sich mit dem Internetfernsehen „Kla.TV“ beschäftigt, abgewiesen wurde.
Im kritisierten Beitrag berichten zwei ehemalige Mitarbeiterinnen von Kla.TV über ihre Erfahrungen. Der UBI zufolge gab es Mängel im Beitrag, insbesondere die reißerische Anmoderation, in der Kla.TV als „Fake-News-Fabrik“ bezeichnet wird. Die UBI stellte jedoch fest, dass trotz dieser Fehler die Mindestanforderungen an die Sachgerechtigkeit eingehalten wurden, da die Verantwortlichen von Kla.TV die Möglichkeit hatten, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die UBI entschied mit sechs zu zwei Stimmen gegen die Beschwerde, was den Sendungsinhalt betrifft. Die UBI agiert seit 40 Jahren als unparlamentarische Kommission, die die Einhaltung der Radio- und Fernsehrechtsvorschriften überwacht.