Bern

UBI kritisiert SRF: Unzureichende Berichterstattung über Gewaltfälle!

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat kürzlich entschieden, dass die Berichterstattung des Schweizerischen Radio und Fernsehens (SRF) über einen brutalen Übergriff auf eine Frau nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Während eine Beschwerde bezüglich der „Rundschau“-Sendung positiv beschieden wurde, wurde eine andere abgewiesen. Im Rahmen der Beratungen in Bern wurden insgesamt 16 Verfahren behandelt und 18 Beschlüsse gefasst, darunter Beschwerden über die Berichterstattung zur Corona-Pandemie und zum Konflikt in Gaza.

In einem weiteren Fall wurde eine Popularbeschwerde gegen einen Artikel der „Tagesschau“, in dem Christoph Berger kritisch zur Pandemie berichtete, einstimmig abgewiesen. Auch die SRF-Berichterstattung über den Gaza-Konflikt, die als parteiisch kritisiert wurde, blieb ohne Erfolg für die Beschwerdeführerin. Darüber hinaus befasste sich die UBI mit fünf Beschwerden gegen das neue Format „Vraiment“ von RTS, das sich der Faktüberprüfung widmet; hier wurden Mängel festgestellt, die jedoch nicht zu einer Abweisung der gesamten Veröffentlichung führten.

Quelle
UBI - AIEP - AIRR

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