Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen drei Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) abgewiesen, darunter einen Online-Artikel über Trumps Amtseinführung. Hierbei wurde die strittige Deutung einer Geste von Elon Musk thematisiert, die als provokant angesehen wurde. Die UBI argumentierte, dass verschiedene Interpretationen existieren und die Redaktion keine Fehlinformationen verbreitet hat. Die Beschwerde wurde mit acht zu eins Stimmen abgelehnt.
Anders verlief die Entscheidung bei einem Beitrag von Radio Télévision Suisse (RTS) über das Théâtre du Jura. Die UBI gab einer Beschwerde statt, die sich gegen die Darstellung eines ehemaligen Direktoren wegen sexueller Belästigung richtete. Hier wurde kritisiert, dass RTS die Stellungnahme des Betroffenen verkürzt und nicht gebührend wiedergegeben hatte. In diesem Fall entschied die UBI mit sechs zu zwei Stimmen, dass eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots vorlag.