Die alevitische Gemeinschaft in Freiburg erhält erstmals die Chance auf öffentlich-rechtliche Vorrechte! Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) hat Mitte Mai das Gesuch des Alevitischen Kulturzentrums für gültig erklärt, nachdem die erfüllten Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die Beziehungen zwischen den Konfessionsgemeinschaften und dem Staat (BKGSG) bestätigt wurden. Diese Entscheidung markiert einen historischen Moment, denn nie zuvor hatte eine gut organisierte religiöse Gemeinschaft in Freiburg einen solchen Antrag eingereicht.
Die Aleviten, die zweitgrößte Glaubensgemeinschaft in der Türkei und mit etwa 30 Millionen Gläubigen weltweit vertreten, möchten insbesondere über Zu- oder Wegzug ihrer Mitglieder von den Freiburger Gemeinden informiert werden, sowie die Möglichkeit haben, Schullokale für den Religionsunterricht zu nutzen und in Spitälern, Schulen und Gefängnissen seelsorgerisch tätig zu sein. Nach einer fünfjährigen Probezeit, in der die Ausübung der beantragten Vorrechte evaluiert wird, fällt der Staatsrat die endgültige Entscheidung über die Verleihung dieser Vorrechte. Die Aleviten, die seit 1993 in Freiburg aktiv sind, hoffen auf eine offizielle Anerkennung, die ihren Einfluss in der Region verstärken könnte.