Ein Unternehmen im Tiefbaubereich wurde am 26. März 2025 vom Oberamt des Vivisbachbezirks wegen schwerer Verstöße gegen das Raumplanungs- und Baugesetz verurteilt. Die Strafe beläuft sich auf satte 30.000 Franken, dazu kommt eine Ersatzforderung von 650.000 Franken an den Staat. Die Ermittlungen, die seit der ersten Meldung im Februar 2022 liefen, deckten auf, dass auf einer Parzelle in Châtel-Saint-Denis über 60.000 Kubikmeter Material abgeladen wurden – eine gravierende Überschreitung, da die Genehmigung lediglich 11.500 Kubikmeter erlaubte.
Das betroffene Unternehmen setzte die illegalen Materialablagerungen trotz eindeutiger Anweisungen des Oberamts zur Einstellung der Arbeiten fort. Auch der Eigentümer der Parzelle erhielt einen Strafbefehl. Die Kosten für die notwendigen Wiederherstellungsarbeiten, die von der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) angeordnet wurden, werden auf über eine Million Franken geschätzt. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von 10 Tagen Einspruch erhoben werden.