Seit dem 1. Januar 2023 kooperieren der Staat und die Gemeinden im Rahmen des Programms DIGI-FR, um die Digitalisierung öffentlicher Dienste voranzutreiben. Diese Pilotphase endet am 31. Dezember 2026 und eine aktuelle Gesetzesänderung soll die Zusammenarbeit rechtsverbindlich festigen. Der Entwurf sieht vor, dass jede Gemeinde einen Ansprechpartner für digitale kommunale Dienstleistungen benennt und die Regeln für virtuelle Angebote klarstellt.
Ebenso wird geregelt, wer die Kosten trägt: Der Staat übernimmt die Bereitstellung und den Betrieb des virtuellen Schalters, während die Gemeinden für die Entwicklung ihrer eigenen digitalen Services verantwortlich sind. Die Gesetzesänderung verursacht keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Staat und schafft keine neuen Stellen. Ziel ist es, einen stabilen Rahmen für die digitale kommunale Verwaltung zu schaffen und bestehende Regelungen zu kodifizieren.