Im Freiburger Kanton wurde der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Mitarbeiter im Hausdienst aktualisiert, um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die neuesten Anpassungen, die am 1. Mai 2025 in Kraft traten, betreffen unter anderem Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaubsansprüche und Lohnzahlungen bei Krankheit. Während der Bundes-NAV, der 2010 eingeführt wurde, nur die Mindestlöhne für ganz Schweiz regelt, bietet der Freiburger NAV detaillierte Vorgaben, insbesondere für Beschäftigte, die weniger als fünf Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber arbeiten.
Für qualifizierte Angestellte mit einem EFZ beträgt der Mindestlohn 24,05 CHF pro Stunde, während für Arbeitnehmende mit EBA und solche mit mindestens vier Jahren Branchenerfahrung 21,85 CHF pro Stunde vorgesehen sind. Für nicht qualifizierte Mitarbeitende sind es 21,00 CHF pro Stunde. Zudem bietet der Kanton Freiburg mit dem Service Check ein Hilfsangebot an, das Arbeitgeber bei administrativen Aufgaben unterstützt und die Bekämpfung von Schwarzarbeit fördert. Mehr Informationen dazu finden sich auf der Website des Service Check.