Am 1. Oktober 2023 trat das neue Klimagesetz (KlimG) für den Kanton in Kraft, mit dem Ziel, die Region an den Klimawandel anzupassen und aktiv zu entwickeln. Einige wichtige Bestimmungen des Gesetzes sind jedoch erst mit dem Inkrafttreten des dazugehörigen Ausführungsreglements wirksam. Der derzeit ausgearbeitete Entwurf geht nun in die Vernehmlassung, die vom 7. Februar bis zum 9. Mai 2025 läuft. Zentrale Vorgaben des KlimG umfassen die Berücksichtigung klimatischer Herausforderungen bei staatlichen Aufgaben sowie die Schaffung eines Prüfungsmechanismus zur Überprüfung der Vereinbarkeit von Projekten mit den Klimazielen des Kantons.
Der Entwurf des Klimareglements (KlimR) legt detailliert fest, wie Subventionen zur Umsetzung der Klimaziele bereitgestellt werden. Diese betreffen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung von Treibhausgasemissionen, sparsamen Energieverbrauch und die Fähigkeit zur CO2-Speicherung. Zudem wird vorgeschlagen, die finanziellen Mittel aus dem Infrastrukturfonds auch für klimabezogene Projekte zu nutzen. Der KlimR definiert außerdem die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure, die an der interdisziplinären Klimastrategie beteiligt sind, und erörtert die notwendigen Änderungen des kantonalen Klimaplans.