Am 1. Oktober 2023 hat das neue Klimagesetz (KlimG) offiziell seinen Betrieb aufgenommen! Der Staatsrat hat das überarbeitete Klimareglement (KlimR) verabschiedet, welches nun die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes in Kraft setzt. Dieses Gesetz verpflichtet sowohl den Staat als auch die Gemeinden dazu, klimatische Herausforderungen in ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen und bedeutende Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit den Klimazielen des Kantons zu prüfen.
Das Klimareglement definiert ausführlich, wie der Klimatest für wichtige Projekte wie Gesetzesentwürfe, staatliche Investitionen und Strategien des Staatsrats durchgeführt werden soll. Darüber hinaus regelt es die Subventionierung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele und legt fest, wie die Mittel aus dem Infrastrukturfonds für die Klimapolitik verwendet werden dürfen. Mit dem Inkrafttreten des Reglements am 1. Juli wird zudem die Rolle verschiedener Akteure und die zusätzliche Klimakommission festgelegt. Ein Schritt in die Zukunft!