Am 7. Februar 2023 verabschiedete der Grosse Rat eine wegweisende Volksmotion zur Anpassung des kantonalen Gewässergesetzes. Zukünftig können Revitalisierungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen mit bis zu 95 % anstatt bisher 80 % subventioniert werden! Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Gemeinden finanziell zu entlasten und die Umsetzung von wichtigen Projekten im Hochwasserschutz und zur Gewässerrevitalisierung zu fördern.

Zusätzlich wurde die Baugrenze im Gewässerraum neu festgelegt. Die Vorschrift sieht vor, dass die angrenzende Baugrenze vor allem bei eingedolten Wasserläufen beibehalten wird, wo kein Gewässerraum abgegrenzt ist. Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, einen Bauabstand von 4 Metern zur Grenzlinie des Gewässerraums festzulegen, um den Unterhalt der Wasserläufe zu gewährleisten. Diese gesetzliche Novelle ist ein Ergebnis einer parlamentarischen Motion, die im September 2023 angenommen wurde. Der Entwurf erhielt während der Vernehmlassung, die bis zum 6. Oktober 2025 lief, breite Zustimmung von den Teilnehmenden und wurde leicht angepasst, um die Terminologie mit den bundesweiten Gesetzen zu harmonisieren.