Das kantonale Gewässergesetz (GewG) zielt auf eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung ab, indem es die Einzugsgebiete regelmäßig anpasst. Der Staatsrat hat bereits 2014 Einzugsgebiete festgelegt und diese 2018 im Zuge von Gemeindefusionen modifiziert. Ab 2021 müssen nun die Statuten der Bezirksverbände aktualisiert werden, um die raumplanerischen Perimeter und die Gewässerbewirtschaftung effektiv zu koordinieren.
Im Rahmen einer aktuellen Vernehmlassung haben die betroffenen Behörden die Gelegenheit, sich zu zwei Abgrenzungsvarianten mit 14 bzw. 7 Einzugsgebieten zu äußern. Anhand der Ergebnisse dieser Vernehmlassung wird der Staatsrat die endgültigen Einzugsgebiete festlegen. Diese Anpassungen sind entscheidend, um die langfristige Sicherung der Wasservorkommen in der Region zu gewährleisten.