Die neuen Richtlinien zur Gemeindesteuer sorgen für klare Frischluft! Ab sofort müssen die Steuerfüsse und -sätze vor Beginn der Steuerperiode festgelegt werden – rückwirkende Steuersenkungen? Fehlanzeige! Wer auf eine Senkung hofft, wird enttäuscht: Änderungen dürfen nicht nach dem Ablauf der Steuerperiode vorgenommen werden. Pech für alle Steuerzahler, die mit einer Rückerstattung gerechnet haben.
Ein weiteres wichtiges Update: Die Regelungen bezüglich der Steuermodalitäten sind strikt. Die kommunalen Behörden dürfen nur die Anzahl der Akontozahlungen und den generellen Fälligkeitstermin bestimmen. Damit sind Steuerrückerstattungen von jetzt an Geschichte! Ein klarer Schnitt, der für mehr Transparenz in der Steuerverwaltung sorgt. Wer UPDATE sagt, muss wohl mit neuen Herausforderungen rechnen!