Eine bedeutende Gesetzesänderung wurde im Kanton Freiburg beschlossen: Ab sofort gilt auf Kantonsstrassen eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h! Der Grosse Rat hat am 27. November 2023 die Motion 2022-GC-202 von Jean-Daniel Chardonnens und François Genoud angenommen und damit den rechtlichen Rahmen präzisiert. Die öffentliche Vernehmlassung läuft bis zum 26. Juni 2025.
Die Änderungen, die keine zusätzlichen Kosten verursachen und keine Auswirkungen auf das Personal haben werden, stellen sicher, dass Tempo 30 nur in spezifischen und gerechtfertigten Fällen zulässig ist. Aktuell gelten auf lediglich 0,2 Prozent des 623 Kilometer langen Kantonsstrassen-Netzes Tempo-30-Zonen. 31 Prozent der Strassen haben eine Geschwindigkeit von 50 km/h, während auf 68,8 Prozent der Strecke Geschwindigkeiten über 50 km/h erlaubt sind. Eine klare Regelung, die der Sicherheit auf den Strassen dient!