Der Bund setzt neue Maßstäbe für den Hochwasserschutz und die Gewässerrevitalisierung! Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gewässergesetzes (GewG) können Wasserbauarbeiten nun bis zu 95% gefördert werden – ein sprunghafter Anstieg im Vergleich zu den bisherigen 80%. Diese Maßnahme wird die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Doch das ist nicht alles: Der Mindestabstand zur Grenzlinie des Gewässerraumes wird ganz abgeschafft! Kommunen müssen sich jetzt nur noch an den Vorgaben für eingedolte Wasserläufe orientieren. Sie haben jedoch die Freiheit, selbst Mindestabstände von mindestens 4 Metern festzulegen, wenn sie dies für notwendig halten. Der Gesetzesentwurf befindet sich in der Vernehmlassungsphase bis zum 6. Oktober 2025 – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich Gehör zu verschaffen!