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Das neue Merkblatt zur öffentlichen Beleuchtung, entwickelt vom Amt für Energie in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt, präsentiert dringend benötigte Richtlinien für Gemeinden. Es beleuchtet die wichtigen Funktionen der Straßenbeleuchtung und gibt praktische Empfehlungen, um Sicherheit, Gesundheit, Artenvielfalt und Energieverbrauch zu berücksichtigen. Dabei wird betont, dass die Lichtstärke stets angemessen sein muss – ohne unnötige Umgebungsstrahlung!

Wichtigste Neuerung: Gemeinden sind nun verpflichtet, zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung der Beleuchtung einzuführen. Zudem müssen die Mobilitätsinfrastrukturpläne (MIP) künftig eine detaillierte Beleuchtungsplanung enthalten. Dieses Merkblatt bietet somit nicht nur rechtliche Grundlagen, sondern auch wertvolle Entscheidungshilfen für die richtige Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Tunnels!

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