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Am 17. März hat der Staatsrat der SJSD grünes Licht für einen neuen Gesetzesvorentwurf gegeben, der die Regelungen für Bestattungsunternehmen in Freiburg ändern wird, und zwar bis zum 19. Juni 2026 in Vernehmlassung. Dieser Vorentwurf setzt die Motion Dorthe Sébastien/Michellod Savio um, die sicherstellt, dass Unternehmen, die Bestattungsvorsorgeverträge anbieten, im Falle einer Geschäftsaufgabe Vorauszahlungen zurückerstatten müssen. Wer diese Pflicht missachtet, muss mit hohen Geldstrafen rechnen – bis zu 20.000 Franken, bei Wiederholung sogar bis zu 50.000 Franken.

Zusätzlich haben Bestattungsunternehmen im Kanton den Wunsch nach einer Bewilligungspflicht geäußert, um den Respekt vor ihrem Beruf zu wahren. Der neue Gesetzesentwurf führt daher ein Bewilligungssystem ein, das verlangt, dass verantwortliche Personen künftig über einen eidgenössischen Fachausweis als Bestatter/in verfügen müssen. So wird Transparenz und Professionalität in dieser sensiblen Branche gefördert.

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