Der Entwurf für den Spitalplanungsbericht 2026 steht fest und basiert auf einer statistischen Bedarfsprognose für die Freiburger Bevölkerung. Neue Anforderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) verlangen unter anderem eine verbesserte interkantonale Koordination, die nun auch die Kantone Waadt, Bern, Neuenburg, Wallis und Genf einbezieht. Die Planung konzentriert sich darauf, die Qualität der Akutpflege zu optimieren und sieht Prognosen bis 2035 vor.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem unzureichenden Angebot in bestimmten Leistungsgruppen. Der Staatsrat wird auf Spitäler zurückgreifen, die sich nicht beworben haben, um kritische Bereiche wie die Akutversorgung abzudecken. Im Gegensatz dazu gab es auch ein Überangebot, etwa durch das Projekt Clinique La Berra für ophthalmologische und orthopädische Leistungen, welches nicht berücksichtigt wurde. Die Kliniken Renaissance und Gruyère für psychosomatische Rehabilitation erhalten ebenfalls keinen Leistungsauftrag, was die Sparmaßnahmen des Kantons unterstreicht.
Der Entwurf wird nun für drei Monate zur Vernehmlassung gegeben, bevor der finale Bericht dem Grossen Rat vorgelegt wird. Die neue Spitalplanung soll voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten.