Freiburg

Neues Gemeindegesetz: Freiraum für Freiburger Gemeinden!

Der Staatsrat hat am 18. Februar 2025 grünes Licht für die totalrevidierte Fassung des Gemeindegesetzes gegeben. Dies ist die erste umfassende Überarbeitung seit 1980. Die neue Gesetzgebung, die in enger Zusammenarbeit mit dem Freiburger Gemeindeverband entstand, zielt darauf ab, den Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum zu gewähren, ohne ein festes Gemeindemodell vorzuschreiben.

Wichtige Änderungen des Gesetzesentwurfs sind die Senkung der Mindestzahl der Gemeinderatsmitglieder auf drei und die Aufhebung der Obergrenze bei neun Mitgliedern. Zudem wird die Pflicht, einen Generalrat einzusetzen, abgeschafft, und die Genehmigung kantonaler Behörden für Gemeindereglungen entfällt. Besonders hervorgehoben wird die interkommunale Zusammenarbeit, die durch flexiblere Governance-Modelle weiter gestärkt wird.

Der Bundestag soll den endgültigen Gesetzesentwurf noch vor Jahresende annehmen, um die parlamentarischen Arbeiten rechtzeitig abzuschließen. Gemeinden haben bis zum 30. Mai 2025 die Möglichkeit, ihre Meinungen zu dem Gesetzesvorentwurf per E-Mail einzureichen.

Quelle
Staat Freiburg

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