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Der Staatsrat hat in einer wichtigen Sitzung am 21. Januar 2025 grünes Licht für einen Gesetzesvorentwurf gegeben, der fundamental die Aufsicht über das Grundbuch im Kanton neu organisiert. Die Finanzdirektion wird künftig die administrative Aufsicht übernehmen, während die rechtliche Bearbeitung von Beschwerden der bisherigen Aufsichtsbehörde, die nun als Rekurskommission für das Grundbuch firmiert, obliegt.

Dieser Schritt soll die Effizienz und Transparenz im Grundbuchwesen erhöhen. Die entsprechenden Dokumente sind bereits auf der Website der Staatskanzlei veröffentlicht. Bürger und Interessierte sind aufgefordert, ihre Anmerkungen bis zum 17. März 2025 einzureichen.

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