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Die kantonalen Steuerregeln erleben eine umfassende Überarbeitung! Mit der neuen Revision werden die bundesrechtlichen Änderungen zur Besteuerung von Telearbeit nun auch auf kantonaler Ebene implementiert. In einem weiteren Schritt wird der Abgleich von Einwohner- und Steuerregisterdaten ermöglicht, was für mehr Klarheit und Transparenz bei den Steuerpflichtigen sorgt.

Zudem wurden wichtige Präzisierungen vorgenommen, die klären, wie in ungewissen Veranlagungsfällen auf Gemeindeebene zu verfahren ist. Eine bahnbrechende Neuerung: Steuerpflichtige können ihre Steuererklärung jetzt bequem über einen neuen E-Service online beim Kanton Freiburg einreichen! Diese digitale Entwicklung zeigt den Fortschritt der Verwaltung und ebnet den Weg für eine einfachere Steuererklärung. Und das ist noch nicht alles – künftig wird auch bei Grundstücksverkäufen eine Zahlungsgarantie für die Grundstückgewinnsteuer vom Notar einbehalten. Ein echter Wendepunkt in der Steuerverwaltung!

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