Der Staatsrat hat am 28. Januar 2025 ein Gesetz zur Änderung der politischen Rechte (PRG) verabschiedet, das wesentliche Anpassungen bei den Majorzwahlen im Kanton Freiburg vorsieht. Im Fokus steht die Einführung eines einzigen Wahlzettels, der die aktuellen Mehrfachlisten ablösen soll. Dieser Schritt kommt nach einem ersten, teilweise abgelehnten Entwurf des Grossen Rates aus 2023 und wurde auf Basis eines juristischen Berichts von zwei Experten entwickelt. Die neue Methode könnte die Anzahl der ungültigen Stimmen reduzieren und wurde in einer vergangenen Anhörung von verschiedenen Seiten unterstützt.
Zusätzlich zu dem neuen Wahlverfahren werden kleine Anpassungen und Klarstellungen im PRG vorgenommen. Der Staatsrat plant jedoch, auf die vom Parlament geforderte Übernahme der Portokosten für die briefliche Stimmabgabe zu verzichten, um die finanziellen Belastungen des Kantons zu berücksichtigen. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen, während die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinden im Frühjahr 2026 nach dem alten System durchgeführt werden sollen.