Die Kantonale Sozialversicherungsanstalt (KSVA) wird umfassend reformiert, um den neuen Anforderungen der Bundesgesetzgebung gerecht zu werden. Der Staatsrat hat nun die Vernehmlassung zum Gesetzentwurf genehmigt, der entscheidende Änderungen beinhaltet. Ziel ist eine moderne, risikoorientierte Aufsicht und eine Stärkung der Governance. Ein zentraler Punkt sind die Prinzipien der Good Governance, die besonders die Unabhängigkeit der Durchführungsstelle betonen.
Die Verwaltungskommission wird künftig eigenverantwortlich agieren, ohne Einfluss des Staatsrates, und übt wesentliche strategische Funktionen aus, darunter die Genehmigung der Jahresrechnungen und die Festlegung der Beitragssätze. Zudem wird die Zusammenarbeit mit regionalen Sozialdiensten intensiviert, während die 121 AHV-Zweigstellen, die nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, abgeschafft werden.
Wichtig ist auch die zukünftige Personalstruktur der KSVA: Die 311 Mitarbeiter waren bislang nicht Teil der kantonalen Verwaltung, werden aber nun unter einem öffentlichen-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehen. Die Vernehmlassung zu diesem Gesetzentwurf läuft bis zum 31. Mai 2026.