Freiburg

Revolution im Freiburger Justizsystem: Fünf Einheiten statt achtzehn!

In einer wegweisenden Sitzung hat der Staatsrat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) am 1. Oktober einen Gesetzesvorentwurf zur Reform des Justizsystems in die Vernehmlassung geschickt. Diese Reform zielt darauf ab, die Gerichtsbehörden von derzeit 18 auf nur 5 Einheiten zu reduzieren. Zu den Hauptänderungen gehört die Zusammenfassung der Bezirksstrafgerichte, des Wirtschaftsstrafgerichts und des Jugendstrafgerichts zu einem einzigen Strafgericht sowie die Schaffung eines zentralen Koordinationsorgans, das die Zusammenarbeit zwischen den Einheiten stärken soll.

Zusätzlich werden neue Schlichtungskommissionen für allgemeines und Arbeitsrecht etabliert, um die Konfliktlösung zu fördern. Des Weiteren sieht der Entwurf eine Erhöhung der Spezialisierung und eine neue Funktion für Generalsekretäre vor, um die Verwaltung zu optimieren. Ein zweiter Vorentwurf benennt die Oberämter für die Durchführung von Zwangsräumungen in Mietangelegenheiten und setzt damit eine bereits im Oktober 2022 angenommene Motion um. Diese Reformen könnten die justizielle Effizienz erheblich steigern, während die Umsetzung Zeit und eine spezielle Projektorganisation erfordert.

Ort des Geschehens

Quelle
Staat Freiburg

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