Am 29. September 2023 hat das Bundesparlament eine weitreichende Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) verabschiedet, bekannt als RPG 2. Diese neuen Bestimmungen verschärfen deutlich die Anforderungen an die Nutzung des Bodens außerhalb der Bauzonen. Ab dem 1. Juli 2026 müssen die Kantone sicherstellen, dass die Zahl der Gebäude und die versiegelten Flächen stabil bleiben. Im Kanton Freiburg sind seit dem Stichtag bereits 165 Gebäude hinzugekommen, wobei eine maximale Zunahme von zwei Prozent bis 2026 erlaubt ist.

Zusätzlich wird ab dem gleichen Datum eine Abbruchprämie eingeführt, um den Rückbau ungenutzter oder störender Gebäude außerhalb der Bauzone zu fördern. Diese Prämie übernimmt die Abbruchkosten, jedoch nicht für die Entsorgung von Spezialabfällen. Der Kanton Freiburg muss nun schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen und ein entsprechendes Stabilisierungskonzept entwickeln, das 2027 zur öffentlichen Vernehmlassung gebracht werden soll. Die Umsetzung wird von einem Steuerungsausschuss koordiniert, während die öffentliche Vernehmlassung zu den ersten Umsetzungsschritten bis zum 25. März 2026 läuft.