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Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat seine Trauer über die schrecklichen Ereignisse in Kerzers am 10. März zum Ausdruck gebracht und zeigt Solidarität mit den betroffenen Opfern und deren Angehörigen. Zwei Wochen nach der Tragödie wurden Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angestoßen, die dringend benötigt werden.

Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten sieht verschiedene Arten von Unterstützung vor. Dazu gehören Soforthilfen für grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft und therapeutische Hilfe, verlängerte Hilfe, Entschädigungen bis zu 130.000 Franken für Verdienstausfälle sowie Genugtuung für emotionales Leid, die bis zu 76.000 Franken für das Opfer und 38.000 Franken für Angehörige betragen kann. Sollte diese Unterstützung nicht ausreichen, behält sich der Staatsrat vor, zusätzliche Mittel beim Bund zu beantragen. Der Staatsrat spricht nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Freiburger Bevölkerung, die nach dieser Tragödie ihre große Betroffenheit und Solidarität zeigt.

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