Freiburg

Steuererklärung 2025: Fristverlängerung leicht gemacht!

Die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung rückt näher! Bis zum 31. März 2025 müssen alle Unterlagen elektronisch oder per Post bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden. Wer lieber mehr Zeit haben möchte, kann ganz einfach eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2025 beantragen – dafür genügt eine Zahlung von CHF 20.00 mit der QR-Rechnung, die der Steuererklärung beiliegt.

Wichtig: Steuerpflichtige, die auf schnelle Veranlagungen angewiesen sind, wie etwa bei Subventionen oder Stipendien, müssen ihre Erklärung zwingend über FriTax elektronisch abgeben. Bei Ehepaaren ist zudem zu beachten, dass die Steuererklärung per Post von beiden Ehegatten unterzeichnet werden muss. Seien Sie also vorbereitet und verpassen Sie nicht die Fristen!

Quelle
Staat Freiburg

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