Der Staatsrat hat am 10. Juni 2025 grünes Licht für den Vorentwurf des Gesetzes über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit gegeben. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die notwendige rechtliche Grundlage für die Anwendung der Sprachenfreiheit zu schaffen, und ermöglicht es Gemeinden, Französisch und Deutsch als Amtssprachen zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass eine bedeutende sprachliche Minderheit in der Gemeinde vorhanden ist, definiert als mindestens 10 % der Bevölkerung, die über eine Generation ununterbrochen in dem Gebiet lebt.
Ein zentraler Bestandteil des Vorentwurfs ist die Stärkung der Gemeindeautonomie. Gemeindebewohner können künftig in der Amtssprache ihrer Wahl mit den Behörden kommunizieren. Auch öffentliche Dokumente müssen in beiden Sprachen zur Verfügung stehen. Als Anreiz erhalten Gemeinden, die sich für eine Zweisprachigkeit entscheiden, eine finanzielle Unterstützung von 100 Franken pro Einwohner. Zudem wird die Position eines kantonalen Delegierten für Zweisprachigkeit geschaffen, um Unterstützung und Koordination von Initiativen zu gewährleisten.
Der Vorentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, markiert einen historischen Schritt für den Kanton Freiburg, der seit den 1980er-Jahren immer wieder versucht hat, eine entsprechende Gesetzgebung zu etablieren. Bis zum 31. Oktober 2025 haben interessierte Bürger die Möglichkeit, ihre Meinungen zu äußern.