Das revidierte Bildungsgesetz des Kantons Glarus tritt am 1. August 2026 in Kraft! Der Regierungsrat hat kürzlich den letzten Schliff an den Verordnungsänderungen vorgenommen, nachdem die Teilrevision 2025 von der Landsgemeinde beschlossen wurde. Ein zentrales Ziel der Reform ist die Einführung flexiblerer Klassengrößen: Die Obergrenze wird auf 22 Schüler festgesetzt, während die Mindestzahl für Klasseneinheiten entfällt, um eine bessere Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zu ermöglichen.
Doch das ist nicht alles! Die Lehrpersonen werden mit einem neuen Berufsauftrag betraut, der für mehr Freiraum sorgt – die strikte Vorgabe von Präsenzlektionen fällt weg. Zudem müssen Gemeinden ihren Klassenlehrpersonen nun mindestens zwei Lektionsstunden an zusätzlicher Zeit gewähren. Schulleitungen müssen künftig spezielle Ausbildungen oder ausreichende Führungserfahrung vorweisen können. Auch die Strukturierung des Bildungszentrums Ziegelbrücke wird frühzeitig vorbereitet, indem bereits jetzt Weichen für die geplante Zusammenführung mit der Gewerblich-Industriellen Berufsfachschule gestellt werden. Die Gemeinden gewinnen an Autonomie in Personalfragen, während der Kanton nur die wesentlichen Rahmenbedingungen definiert. Eine spannende Zeit für die Bildung im Kanton Glarus!