Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 22. Oktober 2024 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bildungsgesetzes eröffnet. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für Lehrpersonen zu verbessern, insbesondere durch eine reduzierte Altersentlastung von 60 auf 55 Jahre. Ab 60 Jahren soll die Entlastung verstärkt werden, während Gemeinden die entstehenden Mehrkosten tragen müssen.
Ein zentrales Element der Revision ist die Umbenennung der Schulkommission in Bildungskommission, die strategische Aufgaben übernehmen wird. Zudem sollen klare Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden etabliert werden, wobei die Hauptschulleitung gesetzlich verankert wird. Zukünftig werden Lehrpersonen keine zusätzlichen unterrichtsfreien Stunden erhalten, sondern ihre jährliche Arbeitszeit wird neu definiert, um Schulleitungen mehr Flexibilität zu gewähren. Die Vernehmlassung endet am 23. November 2024, und bei Zustimmung der Landräte sollen die Änderungen am 1. August 2026 in Kraft treten.