Der Regierungsrat hat am 17. März 2026 die Finanzierung für die denkmalgerechte Sanierung des historischen Gebäudes „Neuhaus“ in Mollis genehmigt. Die Fenster des bedeutenden Kulturdenkmals werden durch originale Nachbauten ersetzt. Diese Maßnahme, die für 2026 geplant ist, unterstreicht die Bedeutung des „Neuhaus“, das unter dem Schutz von Bund, Kanton und Gemeinde steht und im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz verzeichnet ist.
Das „Neuhaus“, ein Steildachgiebelhaus, wurde zwischen 1746 und 1748 erbaut und weist Elemente auf, die auf ein noch älteres, mittelalterliches Bauwerk hinweisen. Der verputzte Blockbau des südlichen Teils ist eine traditionelle Bauform des Glarnerlands. Diese sorgfältige Renovierung sorgt dafür, dass das Ensemble aus Haupt- und Nebenbauten weiterhin für zukünftige Generationen bewahrt bleibt.