Glarus

Ergänzungsleistungen: Glarner Kanton wacht über 550.000 Franken Mehrkosten!

Die Glarner Regierung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2024 entschieden, die maximalen Ergänzungsleistungsbeiträge (EL) für stationäre und ambulante Betreuung im Alters- und Pflegebereich neu festzulegen. Diese Änderungen der kantonalen Ergänzungsleistungsverordnung (KELV) bringen Mehrkosten von rund 550.000 Franken für den Kanton mit sich – 410.000 Franken entfallen auf die stationäre Pflege und 140.000 Franken auf die ambulante Betreuung.

Die neuen EL-Beiträge sollen gewährleisten, dass Heimaufenthalte nicht zur Abhängigkeit von Sozialhilfe führen. Die Änderungen werden voraussichtlich am 1. Februar 2025 in Kraft treten, vorausgesetzt, sie erhalten die Genehmigung des Bundes. Die finanziellen Lasten der EL werden gemeinsam von Bund und Kantonen getragen, wobei die Kantone etwa 70 Prozent der Kosten übernehmen. Insgesamt belaufen sich die EL-Ausgaben für Glarner Alters- und Pflegeheime auf 13,1 Millionen Franken, wovon der Kanton Glarus rund 9,2 Millionen Franken verantwortlich ist.

Quelle
Kanton Glarus