Der Kanton Glarus wagt einen mutigen Schritt! Ab sofort wird die Wohnsitzpflicht für Staats- und Jugendanwälte aufgehoben. Diese brandneue Regelung, die in der Regierungsratssitzung am 18. Februar 2026 beschlossen wurde, hebt die bislang geltende Vorschrift auf, wonach Anwälte zwingend im Kanton wohnen mussten.
Stattdessen wird nun ein neues Augenmerk auf Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft bei Pikettdiensten gelegt. Hintergrund dieser entscheidenden Veränderung ist die Empfehlung der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission, die die Wohnsitzpflicht als Hemmnis für die Personalgewinnung identifizierte. Die Anpassung der Verordnung zielt darauf ab, die Rekrutierung für diese wichtigen Positionen erheblich zu erleichtern. Ein neuer Wind weht durch die Glarner Justiz!