Der Kanton Glarus sorgt für Aufsehen mit einer neuen Verordnung, die die Jägerschaft aktiv ins Wolfsmanagement einbezieht! Am 15. Juli 2025 tritt die Verordnung über den Einbezug von Jagdberechtigten (VEJW) in Kraft und gibt den Jägerinnen und Jägern die Möglichkeit, die Wildhut bei der Regulierung von Wölfen zu unterstützen. Diese Entscheidung resultiert aus einem Postulat der SVP-Fraktion, die eine effektive Massnahme zur Kontrolle der Wolfpopulation forderte.
Mit dieser Verordnung wird nicht nur der Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen geregelt, sondern auch die Unterstützung bei Fang- und Vergrämungsaktionen ermöglicht. Jäger, die über ein gültiges Glarner Jagdpatent verfügen, können nach einer speziellen Schulung ins Boot geholt werden. Die Regelungen beinhalten klare Rahmenbedingungen für Abschüsse, um Fehlabschüsse zu vermeiden, und stellen sicher, dass die freiwillige Mithilfe der Jägerschaft nicht vergütet wird. Allerdings drohen hohe Gebühren bei Fehlabschüssen: Bis zu 2.500 Franken für erwachsene Wölfe! Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann sogar den sofortigen Ausschluss von der Mithilfe zur Folge haben.
Der Regierungsrat hat somit ein striktes Regelwerk geschaffen, das die Kontrolle der Wolfpopulation in Glarus auf eine neue Ebene hebt – eine Entscheidung, die die Gemüter spalten könnte!