Glarus

Glarus setzt sich für gerechteren Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ein!

In einer aktuellen Regierungsratssitzung am 27. Mai 2025 hat der Kanton Glarus seine Unterstützung für die geplanten Änderungen des Bundes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für schutzbedürftige Personen, insbesondere für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige, bekundet. Die neuen gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, den Zugang zum Arbeitsmarkt für diese Gruppen zu erleichtern, mit Maßnahmen wie einer Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung für Schutzsuchende mit dem Status S (z. B. ukrainische Flüchtlinge).

Der Kanton Glarus hat jedoch betont, dass nur arbeitsmarktfähige Personen mit Status S gemeldet werden sollten, um Zugang zu Vermittlungs- und Beratungsdiensten zu erhalten. Diese Vorgaben bringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Darüber hinaus lehnt Glarus teure Arbeitsmarktmassnahmen ab, da die finanziellen Belastungen auf die Kantone übertragen werden, und stellt klar, dass der Schutzstatus S auf eine Rückkehr in das Heimatland abzielt. Auch der Anspruch auf einen Kantonswechsel für Erwerbstätige mit Schutzstatus wird abgelehnt, wobei der Kanton eine detaillierte Prüfung der Arbeitsverträge als notwendig erachtet. Positiv wird hingegen die geplante Erleichterung der Zulassung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige aufgenommen, unter Vorbehalt klarer Regelungen zur Minimierung bürokratischer Hürden.

Quelle
Kanton Glarus

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert