Der Kanton Glarus hat bei einer Regierungsratssitzung am 10. September 2024 zwei wichtige Leistungsvereinbarungen mit dem Frauenhaus St. Gallen beschlossen. Diese Vereinbarungen sichern ausreichend Plätze in Not- und Schutzunterkünften für Frauen und Kinder, während gleichzeitig eine zentrale Opferhilfe-Telefonnummer rund um die Uhr bereitgestellt wird. Da Glarus über kein eigenes Frauenhaus verfügt, sind schutzbedürftige Personen auf Unterkünfte in anderen Kantonen angewiesen.
Um die finanzielle Verantwortung bei schwankender Auslastung zu teilen, wird der Kanton Glarus jährlich 24.000 Franken an das Frauenhaus St. Gallen leisten. Ab Ende 2025 wird die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer in Kooperation mit dem Frauenhaus implementiert, um Synergien zwischen den beteiligten Kantonen zu schaffen. Die Kosten für diese zentrale Nummer belaufen sich auf 6.200 Franken pro Jahr, was günstiger ist als alternative Kooperationen. Eine Evaluierung der Vereinbarung erfolgt Ende 2027.