Der Kanton Glarus steht vor weitreichenden Anpassungen im Gesundheitswesen! Am 3. Juli 2025 gab der Regierungsrat bekannt, dass über 8 Millionen Franken zusätzlich für Prämienverbilligungen bereitgestellt werden müssen, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Die wichtige Neuerung: Künftig erfolgt die Prämienverbilligung automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss! Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Versicherte mit niedrigen und mittleren Einkommen die notwendige Unterstützung einfach und schnell erhalten.
Zusätzlich werden auch das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie das Gesundheitsgesetz angepasst. Diese Änderungen sind notwendig, um die bevorstehenden gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, darunter die Einführung einer einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen im Jahr 2028. Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen läuft bis zum 30. September 2025 und die dazugehörigen Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus verfügbar. Der Regierungsrat fordert nun die Zustimmung der Landsgemeinde zu diesen wichtigen Änderungen!