Glarus

Glarus tritt interkantonaler Vereinbarung zur Pensionskassenaufsicht bei!

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 22. Oktober 2024 den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Pensionskassen- und Stiftungsaufsicht beantragt. Diese Entscheidung reagiert auf die wachsenden Anforderungen an die Aufsicht in der veränderten Stiftungslandschaft, die eine zeitgemäße und risikoorientierte Kontrolle erforderlich macht. Bisher obliegt die Aufsicht über Pensionskassen im Kanton Glarus der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA), die auch die Nachbarkantone umfasst.

Die Zahl der Pensionskassen nimmt durch den Trend zu großen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ab, was eine effektive Aufsicht über die nun komplexeren Strukturen notwendig macht. Aus diesem Grund wird die OSTA mit der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) zusammengelegt, die auch für Schaffhausen zuständig ist. Der Regierungsrat beantragt nun offiziell den Beitritt des Kantons Glarus zu dieser neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt, die eine umfassende und zeitgemäße Aufsicht garantieren wird.

Ort des Geschehens

Quelle
Kanton Glarus