Glarus

Interkantonales Konkordat: Chance für elektronischen Datenaustausch?

Am 11. Februar 2025 fand eine entscheidende Sitzung des Regierungsrats statt, in der die interkantonale Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug vorgestellt wurde. Diese Vereinbarung soll die rechtliche Basis für den Austausch sensibler Personendaten zwischen verschiedenen Kantonen schaffen und den Anforderungen der Polizei bei Fahndungen gerecht werden. Besonders wichtig ist die Einhaltung des UN-Übereinkommens zum Schutz vor dem Verschwindenlassen, das in den neuen Richtlinien berücksichtigt werden soll.

Trotz der positiven Einschätzung des Konkordats als Übergangslösung sieht der Regierungsrat erhebliche rechtliche Probleme. Kritisiert wird, dass der Entwurf zu starr und kaum anpassbar ist – Änderungen müssten einstimmig von allen Kantonen genehmigt werden. Auch wird bemängelt, dass das Regelwerk nicht ausreichend auf bestehendes kantonales Recht eingeht. Daher wird eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs gefordert, um den sensiblen Bereich des Datenschutzes angemessen zu berücksichtigen.

Quelle
Kanton Glarus