Glarus

IPV 2025: So sichern sich Glarner Haushalte die Prämienverbilligung!

In den kommenden Tagen erhalten Glarner Haushalte das Antragsformular für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2025. Der Antrag kann entweder über das Formular oder digital auf der Webseite my.gl.ch bis spätestens 31. Januar 2025 eingereicht werden. Wichtig: Jeder Antrag muss jährlich neu gestellt werden, unabhängig von den Vorausberechnungen des Krankenversicherers.

Die IPV richtet sich an Personen, deren anrechenbares Einkommen nach der Steuerveranlagung 2023 einen Anspruch auf Unterstützung ermöglicht. Bei einer wesentlichen Einkommensveränderung von mehr als 30 Prozent können weitere Anträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Steuerbescheide gestellt werden. Die Prämienverbilligung wird direkt an den Krankenversicherer überwiesen, der den Betrag von den fälligen Prämien abzieht. Anträge per E-Mail werden nicht mehr akzeptiert. Für mehr Informationen steht der Online-Service auf my.gl.ch zur Verfügung.

Quelle
Kanton Glarus