Der Kanton Glarus fordert eine Fristverlängerung für die Einführung der Krankenkassen-Prämienverbilligung. In einer Mitteilung des Regierungsrates wird ein Antrag gestellt, den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Dieser Schritt kommt, nachdem das Parlament am 29. September 2023 eine Gesetzesänderung beschlossen hat, die jeden Kanton verpflichtet, die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung um einen Mindestbetrag zu senken.
Die Glarner Behörden äußern scharfe Kritik an der neuen Regelung. Der Regierungsrat argumentiert, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Kanton Glarus, der ohnehin bereits geringe Prämien hat, untragbar seien. Laut Bundesamt für Gesundheit müsste Glarus im Jahr 2025 mindestens 13,1 Millionen Franken zusätzlich aufbringen – ein alarmierender Anstieg von 118 Prozent im Vergleich zu den Ausgaben des Jahres 2023. Um die gesetzliche Neuerung umzusetzen, ist zudem eine Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes erforderlich, die frühestens 2026 zur Abstimmung kommen kann.