Der Kanton Glarus hat beschlossen, die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich anzupassen, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Diese Maßnahme betrifft Steuerpflichtige, die trotz Gehaltserhöhungen und Inflation nicht unter einer höheren Steuerlast leiden sollen. Der Regierungsrat hat die Totalrevision der Verordnung zur kalten Progression genehmigt, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Laut dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) beträgt die Teuerung zwischen dem 30. Juni 2023 und dem 30. Juni 2024 1,31 Prozent. Diese Anpassung führt jedoch zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 220’000 Franken für den Kanton sowie 230’000 Franken für die Gemeinden und rund 15’000 Franken für die Kirchen. Trotz der finanziellen Auswirkungen stellt die automatische Anpassung sicher, dass Steuerzahler bei gleichbleibender Kaufkraft keine zusätzlichen Steuerbelastungen wegen Inflation tragen müssen.