Die Verordnung über den kantonalen Lawinenwarndienst erhält eine umfassende Überarbeitung! Am 13. Mai 2025 hat der Regierungsrat beschlossen, die neue Regelung, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, zu implementieren. Diese Anpassung bringt frischen Wind in die bestehende Regelung von 2005 und zielt darauf ab, die Organisation und Zuständigkeiten der Lawinendienstkommission klarer zu definieren.
Neben der Einführung eines neuen Entschädigungsmodells für externe Mitglieder der Kommission wurden auch Anpassungen in der Aufgabenverteilung vorgenommen. Es werden künftig nur die Kernkompetenzen in der Verordnung festgehalten, während spezifische Details im neuen Lawineninterventionsplan der Kantonsstrassen zu finden sind. Zudem regelt die Verordnung die Abtretung von Aufgaben und gewährleistet, dass die Wahl der Kommissionsmitglieder weiterhin durch den Regierungsrat erfolgt. Ein entscheidender Schritt für mehr Sicherheit in den Bergregionen!