Glarus

Längere Gamsjagd 2025: Regierung hebt neue Jagdvorschriften hervor!

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 3. Juli 2025 neue Jagdvorschriften genehmigt, die eine verlängerte Gamsjagd ermöglichen. Die Hochwildjagd beginnt aufgrund des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes erst am 8. September 2025, während die Steinwildjagd wie gewohnt am 1. September startet. Für die Gamsjagd gilt jetzt ein Zeitraum vom 1. bis 21. Oktober, da die Gämsen als schädlich für die Waldverjüngung eingestuft wurden. Jäger dürfen maximal drei Gämsen erlegen und bei Nichterfüllung des Kontingents zusätzlich ein weibliches Tier oder einen Jährling unter 1400 Metern.

Des Weiteren wird die Jagd im ehemaligen Jagdbanngebiet in Elm schrittweise über fünf Jahre wieder erlaubt, mit acht Jagdtagen in der Hochwildsaison 2025. Neue Regelungen verbieten künftig die Nachtjagd im Wald und empfehlen Signalfarben für mehr Sichtbarkeit. Interessant ist auch, dass die Verwendung von Schalldämpfern nicht mehr als verboten gilt, jedoch eine neue Regel zur Munition eingeführt wird. All diese Änderungen sollen die Wildbestände im Kanton schützen und die Jagd effizienter gestalten.

Quelle
Kanton Glarus

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