Der Regierungsrat hat am 10. September 2024 eine bedeutende Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu verbessern. Auf Grundlage einer Motion des Landrats aus Dezember 2023 werden durch die Gesetzesänderung erweiterte Kompetenzen für die Kantonspolizei eingeführt. Diese neuen Regelungen erlauben es, gewalttätige Personen aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und ihnen Annäherungs-, Kontakt- und Rayonverbote aufzuerlegen, um Betroffene wirksam zu schützen.
Besonders hervorzuheben ist, dass Opfer durch diese Maßnahmen weiterhin ihre Wohnung nutzen können, ohne in Gefahr zu sein. Zudem wird die Weitergabe von Informationen durch die Kantonspolizei an Beratungsstellen ermöglicht, auch wenn noch keine offiziellen Maßnahmen ergriffen wurden. Die Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen ist für den 1. Oktober 2025 vorgesehen, und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Der Regierungsrat fordert den Landrat auf, diese Änderung der Landsgemeinde zur Zustimmung vorzulegen.